Hebamme werden
Hebamme ist einer der schönsten aber auch verantwortungsvollsten Berufe, die es gibt.
Der Beruf der Hebamme umfasst die Betreuung von Frauen, Familien während Schwangerschaft, Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit. Außerdem beraten Hebammen in Fragen der Familienplanung und frühen Elternschaft. Das Aufgabengebiet einer Hebamme ist sehr facettenreich. Es ist mit einer großen Verantwortung für die Gesundheit von Mutter und Kind verbunden.
Die Hebammentätigkeit verlangt neben fundiertem sowie kontinuierlich aktualisiertem Wissen ein großes Maß an Eigenverantwortlichkeit, Organisationstalent und Einfühlungsvermögen.
Die Anforderungen an die Hebamme sind in den letzten Jahren komplexer geworden. Hebammen sind stärker gefordert, ihr Handeln stets neu zu reflektieren sowie vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überdenken und anzupassen.
Wie werde ich Hebamme?
Mit dem neuen Hebammengesetz aus dem Jahr 2020 wird die Hebammenausbildung vollständig an die Hochschulen verlagert. Es wird ein duales Studium von mindestens sechs und höchstens acht Semestern mit hohem Praxisanteil etabliert.
In Bayern und Salzburg werden derzeit Studiengänge angeboten an:
Das Studium wird in Blockstruktur angeboten. Phasen theoretischer und handlungsbezogener Lehre an der Hochschule wechseln mit Praxiseinsätzen ab. Diese finden u. a. im Kreißsaal, auf Wöchnerinnen-, Schwangeren- und Neugeborenenstationen sowie in niedergelassenen Hebammenpraxen statt. Die Praxisanforderungen sind bei einem primärqualifizierenden Studiengang genauso hoch wie an den Hebammenschulen.
Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Das Studium mündet im Bachelor of Science Hebammenkunde/-wissenschaft. Die Absolventinnen und Absolventen können danach auch einen Masterabschluss erlangen, promovieren oder eine Professur anstreben.
Voraussetzungen
- Gesundheitliche Eignung
- Ein Vorpraktikum ist nicht notwendig, wird aber ausdrücklich empfohlen
- Abitur oder Fachhochschulreife
- Bewerber mit einer fachlich verwandten, abgeschlossenen Berufsausbildung und einer anschließend mindestens dreijährigen Berufserfahrung in diesem Bereich können sich ebenfalls bewerben. Ob Ihre Berufsausbildung die Voraussetzung für die Aufnahme des angestrebten Studiums erfüllt, entscheidet die Studienfachberatung in einem obligatorischen Beratungsgespräch.
- Eine weitere Bedingung ist das erfolgreiche Bestehen eines zweisemestrigen Probezeitstudiums.
Studieninhalte
Das Studium umfasst jeweils einzelne Module zu Studienbereichen wie:
- Evidenzbasierte Hebammenkunde
- Geburtshilfe: Physiologie und Regelwidrigkeiten
- Medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen
- Hebammen in familiären Systemen
- Außerklinische Hebammenarbeit
- Berufsrechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, Gesundheits- und Sozialpolitik
- Spezielle Risikosituationen und Betreuungsanforderungen in der Geburtshilfe
- Komplexes Fallverstehen in der Hebammenarbeit
- Ethik und Professionsverständnis
Die praktische Ausbildung erfolgt in den Bereichen:
- Kreißsaal
- Integrierte Wochenbettstation
- Kinderklinik
- Schwangerenberatung
- Hebammenpraxis/ freiberuflicher Bereich
- nicht-operative und operative Stationen
Ihre Einsatzfelder nach dem Studium
Als Hebamme oder Entbindungspfleger haben Sie die Möglichkeit, in vielen verschiedenen Bereichen zu arbeiten:
- angestellt oder als Beleghebamme in Kliniken oder Arztpraxen
- freiberuflich, ggf. mit eigener Praxis
- im Praxisteam oder in einem Geburtshaus
- als Hausgeburtshebamme
Sie sind dabei stets in interdisziplinären Teams oder Netzwerken tätig. Auch angrenzende Bereiche der Hebammenarbeit, wie verschiedene Aufgabenfelder im Jugendamt, bei Beratungsstellen oder im öffentlichen Gesundheitsdienst sind denkbare Einsatzbereiche.
Besondere Anreize
…während des Studiums in Bayern: Studienvergütung. Bereits während des Studiums erhalten die Studierenden eine attraktive Vergütung durch ihre verantwortliche Praxiseinrichtung.
…nach dem Studium: Niederlassungsprämie. Hebammen in Bayern können eine Niederlassungsprämie von einmalig 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung für die Auszahlung der neuen Prämie ist die Niederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit in Bayern ab dem 1. September 2019. Dabei gibt es keine Einschränkung der Prämie auf bestimmte Leistungen der Hebamme. Für die Gewährung der Prämie muss die antragstellende Hebamme neben dem Nachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern ab dem 1. September 2019 oder später angeben. Der Antrag auf Gewährung der Prämie muss innerhalb von sechs Monaten nach Begründung der Niederlassung gestellt werden.
...nach dem Studium: Hebammenbonus. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dieser Prämie in Höhe von 1.000 € jährlich alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen.